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Förderungen - Förderpreis

ASA-Förderpreis - Ausschreibung

  1. Die Austrian Smart-Card Association (ASA) verleiht zur Förderung des wissenschaftlichen und technischen Nachwuchses sowie als Ansporn zur Erbringung außerordentlicher fachlicher Leistungen den ASA-Förderpreis, der vorzugsweise jährlich vergeben wird.

  2. Der Preis wird für besondere Leistungen innerhalb des Fachgebietes der ASA verliehen. Dieses umfasst Konzept, Entwicklung und praktischen Einsatz der Chipkarte (Smart-Card)
    unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Wirtschaft.

    Für eine Preisverleihung kommen in Frage:

    a. hervorragende wissenschaftliche Arbeiten im Range von Dissertationen
    b. hervorragende Diplomarbeiten an Universitäten oder Fachhochschulen
    c. hervorragende Maturaarbeiten (das sind für die Feststellung der Reife zugelassene fachliche Abschlussarbeiten, z. B. Klausurarbeiten oder Projektarbeiten, ausgeführt durch Einzelne oder in Gruppen) von HTL-AbsolventInnen.

  3. Bewertungskriterien sind, entsprechend dem Ausbildungsstand und der Art der Arbeit, die fachliche Qualität, die methodische Darstellung und die Aktualität.

  4. Der ASA-Förderpreis wird in Form von Einzelpreisen in der Höhe von max. € 2.000 pro prämierter Arbeit vergeben.

  5. Zur Bewerbung sind die zu würdigende Arbeit und eine eigene Kurzfassung (im Umfang von maximal 10 Maschinschreibseiten) mit dem Vermerk „ASA-Förderpreis“ schriftlich an die ASA, Alexander Gross Gasse 42, A-2345 Brunn/Gebirge und elektronisch per E-Mail an foerderpreis at asa.or.at einzusenden. Die Einsendung kann jederzeit erfolgen. Stichtag für die Berücksichtigung ist der 15. Juni. Dissertationen und Diplomarbeiten sind vom Bewerber selbst einzureichen, die Antragstellung und Einsendung von auszeichnungswürdigen HTL-Maturaarbeiten sollte von der Direktion oder dem Abteilungsvorstand der jeweiligen HTL koordiniert werden.

  6. Die Begutachtungen erfolgen durch eine in der ASA-Präsidiumssitzung nominierte Jury. Diese Jury ist berechtigt, jeweils einschlägige Fachleute zur Beurteilung heranzuziehen. Die Jury legt ihren Vorschlag zeitgerecht in der ASA-Präsidiumssitzung zur Beschlussfassung vor. Jede Jury hat das Recht, eine eventuell nicht prämierte Arbeit aus einem Vorjahr in einem Folgejahr nochmals vorzuschlagen (jedoch maximal ein weiteres Mal).

  7. Der/die ASA-Förderpreis(e) wird/werden vom Vorsitzenden des Vorstandes der ASA (im Falle seiner Verhinderung durch einen Vertreter) persönlich im Rahmen der ASA-Konferenz an den/die Preisträger überreicht.

  8. Die Namen der PreisträgerInnen werden in den ASA-News und auf der Homepage der ASA mit kurzer Darstellung der Arbeiten der PreisträgerInnen veröffentlicht.

  9. Für die PreisträgerInnen besteht die Möglichkeit, Kurzfassungen der prämierten Arbeiten im Einklang mit den redaktionellen Richtlinien in den ASA-News zu veröffentlichen und die prämierte Arbeit auf der ASA-Konferenz in Form eines Kurzreferates vorzustellen.

  10. Die eingereichte Arbeit muss innerhalb des letzten Jahres vor Einreichung approbiert worden sein.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der ASA.

 

 

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